Heimatlexikon Thaleischweiler-Fröschen – 3- d) Wiederaufbau des Kirchturms

Wiederaufbau des Kirchturms

Fünftens muß das Abnehmen der Stöcke inwendig geschehen, auch inwendig alles rauh und auswendig die Fugen beworfen werden, wogegen aber
Sechstens dem Maurer alle Materialien, Steine, Kalk, Sand, Klauen, Gerüste und alles was zum Mauerbau gehörig, wie auch die Dielen zu den Speißpfannen und Kasten somit dem Zug und Seil von dem Kirchspiel geliefert und gestellt, von dem Maurer aber die benötigten Mauersteine und Quader zu diesem Bau auf seine Kosten gebrochen, nicht weniger alle Baumaterialien durch seine Leute durch den Zug oder Gran ohne Beihilf des Kirchspiels auf den Turm gezogen werden.
Siebentens ist der Maurer verbunden, in den neuen oberen Stock auf jede Seite zwei Schallöcher sechs Schuh hoch und drei Schuh breit, in die untere aber, wo es gehörig, nur eines auf der äußeren Seite zu machen.
Achtens verspricht das Kirchspiel dem Maurer zu liefern, sechs hiesige Malter Korn (Eischweiler hatte sein eigenes Maß), sechs Malter Grundbirne gleichen Maßes und fünfzig Pfund Butter.
Neuntens muß der Maurer das Dachwerk, Latten und in dem Drei Angel Decken mithin völlig herstellen.
Zehendens solle der Maurer auf seine Kosten das an dem Turm untüchtige Mauerwerk soweit abbrechen, als es nötig ist und wegen tüchtiger Arbeit einen annehmlichen Bürgen stellen.
Endlich Elftens, die Zahlungstermine betreffend, solle der erste gleich beim Anfang, der zweite wann der erste Stock angefangen sein wird, und der dritte nach vollbrachter und gut befundener Arbeit entrichtet werden.
Die Zimmerarbeiten wurden zu folgenden Bedingungen vergeben:
Erstens hat der Zimmermeister das nötige Gebälk und Stiegen und das Dachwerk nach einem Riß meistermäßig, den unteren Stock zwölf, den oberen Stock bis auf die Spitz auszuführen und zu verfertigen.
Zweitens den Glockenstuhl solchermaßen zu gestalten, daß derselbe für drei Glocken eingerichtet werden kann.
Drittens den Granen zu machen, daß man ihn hoch und niedrig richten kann, sowohl für den Maurer als Zimmermann und solle dies jedesmal durch letzteren geschehen.
Viertens gibt das hiesige Kirchspiel dem Zimmermann sechs Malter Korn, acht Malter Grundbirne und fünfzig Pfund Butter.
Fünftens die Zahlungstermine betreffend, so sind solche wie bei dem Maurer
angemerkt.
Bereits am 14. August 1761 haben die Vorsteher des Kirchspiels, der Schultheiß Matthias Gampfer, der Schultheiß Hans Adam Anstett und der Gerichtsschöffe Jakob Mattil, eine Bittschrift an Ludwig IX. gerichtet, wonach dieser dann 20 Stämme Holz und eine Kollekte bewilligte. Diese erbrachte 81 Gulden 7 Batzen 8 Pfennig und 12 Gulden franz. Währung, die Pfarrer Rausch am 19. März 1762 in Empfang nahm.

In den Jahren 1762-64 entstand nun der Turm in seiner charakteristischen Form mit dem abgesetzten Spitzhelm, wie er sich uns heute darbietet. Im Jahr 1761 wurden zwei neue Glocken angeschafft, von denen die eine heute noch mit vier anderen das harmonische Geläute der Kirche bestimmt. Sie trägt die Inschrift:
„AUS EIGENEN MITTELN DASZ KIRCHSPIELS EISCHWEILER HOCH EINOEDT UND FROESCHEN WARD ICH GEGOSSEN ZUR EVANGELISCH LUTHERISCHEN KIRCH UNTER HERRN PFARRN ANDREAS RAUSCH GOSS MICH CHRISTOPH KLEIN VON ZWEIBRUICK ANNO MDCCLXP'.
Diese Inschrift hatte bei den Reformierten und Katholiken ziemlichen Unwillen erregt, da auch sie zur Anschaffung der Glocke beigetragen
hatten. Erst ein Erlaß des leiningisch-falkenburgischen Amtmanns Wild vom 30. Dezember 1761 konnte den Streit beenden. Die Gesamtkosten des Turmbaues einschl. der Anschaffung der Glocken beliefen sich auf 974 Gulden.
Im Jahr 1768 trat Pfarrer Joh. Andreas Rausch in den Ruhestand. Er starb erst im Jahr 1782 im Alter von 84 Jahren. Ihm folgte sein Sohn Timotheus Rausch, der im Jahr 1770 in einem Bericht an das gemeinschaftliche hanauische und leiningische Amt in Eischweiler die verwerflichen Zustände, die in der Pfarrei herrschten, anprangerte und um Abhilfe bat. Er beschwerte sich über das sündliche Kartenspiel; daß sich junge Leute, anstatt nachmittags den Gottesdienst zu besuchen, ihren Zeitvertreib auf der Faustermühle und in verdächtigen Häusern in Reifenberg suchen und sich betrinken, spielen und andere schändliche Ausschweifungen begehen. Der in dem Ort verbliebene Teil der Jugendlichen beiderlei Geschlechts trifft sich auf öffentlichen Plätzen, Gärten, Scheunen, auch vor dem Dorf, um allerlei unleidliche Dinge und ihr Wesen als Kinder der Finsternis zu treiben. Außerdem werden Handel und Wandel auf die Sonntage verlegt, ja sogar das verkaufte Vieh zum Metzger getrieben. Die monatlichen Bettage würden so schlecht gefeiert, daß die Handwerker während der Kirche arbeiten, die Bauern ihrer Berufsarbeit in und außer dem Haus nachgehen, dreschen, Holz holen, oft ackern und pflügen und mähen und verabsäumen dabei den Gottesdienst. Die Schulen werden im Winter nachlässig besucht und mit dem Anfang des Frühjahrs bis in den November unterläßt man auch diejenigen Kinder in die Schule zu schicken, die den Eltern keine Dienste leisten müssen. Es fehle in dem Kirchspiel eine gelehrte, tüchtige und erfahrene Amme. Dieser Mangel sei die Hauptursache für verschiedene bedenkliche Fälle bei Kindbetterinnen gewesen, die auf die Ungeschicklichkeit der mithelfenden Frauen zurückzuführen seien. Zum Schluß bat er das Amt, die eingeschlichenen Unordnungen abzustellen. Darüber hinaus sprach er davon, „daß den Ungehorsamen Zaum und Gebiß ins Maul gelegt" werden müsse.
Daraufhin erließ das gemeinschaftliche Amt eine Verordnung, in der für die Vergehen Geldstrafen von 1 bis 15 Gulden und Turmstrafen bis 24 Stunden festgelegt wurden.

 

Nun konnte man allmählich an den Wiederaufbau des Turmes denken. Bereits 1754 schreibt der hanauische Amtmann Hopffenblat in Pirmasens sowohl seiner Regierung als auch dem leiningischen Beamten, daß er den drei Gemeinden Eischweiler, Hohen Einöd und Fröschen wegen des Wiederaufbaus des Eischweiler Kirchturms „das nöthige vorgestellt habe" und daß die Gemeinden wegen der Armut nicht in der Lage seien, den Bau zu vollführen; deshalb wäre es wohlgetan, wenn beide hohe Herrschaften, wenn nicht das ganze, so doch ein Teil des Holzes den Gemeinden gratis geben und ihnen mit einigen Kollekten an Hand gehen würden. Amtmann Hopffenblat wurde angewiesen, die Stellungnahme des leiningischen Beamten sofort weiterzuleiten, sobald diese eingetroffen sei47>.
Auch der Kirchen- und Schulenvisitator meldet in seinem Bericht, daß ihm Pfarrer Rausch eröffnet habe, daß der Kirchturm so baufällig sei, daß die Gefahr bestehe, daß die darin aufgehängten Glocken bald herunterfallen. Daraufhin wurde Amtmann Hopffenblat angewiesen, sich mit dem leiningischen Beamten in Verbindung zu setzen und mit dem Kirchturmbau unverzüglich auf Kosten der Gemeinden zu beginnen. Aber woher das Geld für den auf 580 Gulden geschätzten Bau nehmen? Alle drei Gemeinden seien so erschöpft, schrieb Hopffenblat in einem Bericht, daß sie die herrschaftlichen Abgaben kaum bestreiten könnten. Sie seien so arm, daß sie den Bau aus eigener Kraft nicht vollführen könnten}'>. Nachdem die beiden Herrschaften nichts zu den Kosten des Turmbaues beitragen wollten oder vielleicht auch nicht konnten, wurde dieser von einem zum anderen Jahr verschoben. Erst im Jahr 1761, nachdem zu allem Elend auch noch die einzige Glocke gesprungen war und Leiningen eine zusagende Antwort gemacht hatte, wurde den Bittschriften des Kirchspiels von hanauischer Seite Gehör geschenkt.
Am 7. November 1761 wurden nach vorheriger Bekanntmachung die Maurerarbeiten für 410 Gulden an Joseph Obermeyer von Landstuhl und Matthias Günther von Bann und die Zimmerarbeiten für 95 Gulden an Georg Theobald Schwartz von Contwig und dem Gemeiner Georg Immler von Maßweiler vergeben. Interessant sind in diesem Zusammenhang die bei dieser Gelegenheit abgeschlossenen Verträge.
„Erstens wird die Maurerarbeit unter Vorbehalt achttägiger Ratification vergeben.
Zweitens solle die Mauer, wie sie dermahlen stehet und nötig gefunden, abgebrochen werden und auswendig mit rauh gestichelten Quadern und Mauerwerk vierzehn Nürnberger Schuh, der Schuh zu zwölf Zoll, über die Fürst des Langhauses ausgeführt werden.
Drittens solle die Mauer nach Proportion des Fundaments solcher Gestalten ausgeführt werden, daß der obere Stock nicht schwächer als drei Schuh weniger drei Zoll dick sei.
VieFünftens muß das Abnehmen der Stöcke inwendig geschehen, auch inwendig alles rauh und auswendig die Fugen beworfen werden, wogegen aber
Sechstens dem Maurer alle Materialien, Steine, Kalk, Sand, Klauen, Gerüste und alles was zum Mauerbau gehörig, wie auch die Dielen zu den Speißpfannen und Kasten somit dem Zug und Seil von dem Kirchspiel geliefert und gestellt, von dem Maurer aber die benötigten Mauersteine und Quader zu diesem Bau auf seine Kosten gebrochen, nicht weniger alle Baumaterialien durch seine Leute durch den Zug oder Gran ohne Beihilf des Kirchspiels auf den Turm gezogen werden.
Siebentens ist der Maurer verbunden, in den neuen oberen Stock auf jede Seite zwei Schallöcher sechs Schuh hoch und drei Schuh breit, in die untere aber, wo es gehörig, nur eines auf der äußeren Seite zu machen.
Achtens verspricht das Kirchspiel dem Maurer zu liefern, sechs hiesige Malter Korn (Eischweiler hatte sein eigenes Maß), sechs Malter Grundbirne gleichen Maßes und fünfzig Pfund Butter.
Neuntens muß der Maurer das Dachwerk, Latten und in dem Drei Angel Decken mithin völlig herstellen.
Zehendens solle der Maurer auf seine Kosten das an dem Turm untüchtige Mauerwerk soweit abbrechen, als es nötig ist und wegen tüchtiger Arbeit einen annehmlichen Bürgen stellen.
Endlich Elftens, die Zahlungstermine betreffend, solle der erste gleich beim Anfang, der zweite wann der erste Stock angefangen sein wird, und der dritte nach vollbrachter und gut befundener Arbeit entrichtet werden.
Die Zimmerarbeiten wurden zu folgenden Bedingungen vergeben:
Erstens hat der Zimmermeister das nötige Gebälk und Stiegen und das Dachwerk nach einem Riß meistermäßig, den unteren Stock zwölf, den oberen Stock bis auf die Spitz auszuführen und zu verfertigen.
Zweitens den Glockenstuhl solchermaßen zu gestalten, daß derselbe für drei Glocken eingerichtet werden kann.
Drittens den Granen zu machen, daß man ihn hoch und niedrig richten kann, sowohl für den Maurer als Zimmermann und solle dies jedesmal durch letzteren geschehen.
Viertens gibt das hiesige Kirchspiel dem Zimmermann sechs Malter Korn, acht Malter Grundbirne und fünfzig Pfund Butter.
Fünftens die Zahlungstermine betreffend, so sind solche wie bei dem Maurer angemerkt"48).
Bereits am 14. August 1761 haben die Vorsteher des Kirchspiels, der Schultheiß Matthias Gampfer, der Schultheiß Hans Adam Anstett und der Gerichtsschöffe Jakob Mattil, eine Bittschrift an Ludwig IX. gerichtet, wonach dieser dann 20 Stämme Holz und eine Kollekte bewilligte. Diese erbrachte 81 Gulden 7 Batzen 8 Pfennig und 12 Gulden franz. Währung, die Pfarrer Rausch am 19. März 1762 in Empfang nahm.
rtens muß die Mauer wohl verbunden und wie es schicklich, zum Binden ganze Steine eingelegt werden.

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