Rheinpfalz - Montag, 02. November 2015

Kommunen scheitern mit Klagen gegen Zwangsfusionen.
Koblenz (dpa/lrs) - Erneut sind Klagen gegen kommunale Zwangshochzeiten in Rheinland-Pfalz gescheitert.

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz wies nach Mitteilung vom Montag die Normenkontrollanträge der ehemaligen Verbandsgemeinden (VG) Wallhalben und Kröv-Bausendorf gegen ihre Fusionen mit jeweils anderen Kommunen ab. Die Landesgesetze zur Bildung der so entstandenen VG Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben und VG Traben-Trarbach seien verfassungsgemäß. Die rot-grüne Landesregierung will mit der Gebietsreform die Kommunen leistungsfähiger machen.

Der VGH sah es als gerechtfertigt an, dass es in den vorliegenden Fällen zu keiner Abkehr von der Fusion gekommen war. Die ehemalige VG Wallhalben etwa biete trotz «positiver Verschuldungssituation» nach Einschätzung des Gesetzgebers «aufgrund ihrer unterdurchschnittlichen Steuerkraft, ihrer bedenklichen demografischen Entwicklung sowie der erheblichen Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl nicht die Gewähr einer dauerhaften Leistungsfähigkeit».
Bereits im Juli hatte der VGH auch grünes Licht für den erzwungenen Zusammenschluss der VG Irrel und der VG Neuerburg in der Eifel gegeben. Im Juni indes hatten die Richter die Fusion der Gemeinde Maikammer mit Edenkoben im Kreis Südliche Weinstraße aufgehoben - die Gebietsreform grundsätzlich aber als verfassungsgemäß eingestuft.

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