Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land von 1973 - heute
1997- "Mach es wie die Sonnenuhr...
„Mach es wie die Sonnenuhr,zähl die heit'ren Stunden nur ...”
Alte Sonnenuhren im Kreis Pirmasens und im Zweibrücker Land
Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land 1997 - Von Johannes Stirnmann, Kusel
Hierbei sei noch zu vermerken, daß es in der Pfalz besondere Richtlinien zur Einteilung des Tages gab. Um 1370 lag der Beginn des vom Pfalzgrafen für Neustadt festgelegten Gerichtes dienstags, „wenn man die erste oder Primglocke auf dem Stift läutet". Demnach waren im 14. Jahrhundert die Horen auch für die nichtgeistliche Welt noch maßgebend. Die aus dem Jahre 1454 stammende Ordnung für das Augustinerkloster in Hördt gibt die Zeit dann bereits nach dem kanonischen Horen und nach Stunden an: „Im Sommer soll die Mette schlagen vier Uhr morgens, im Winter aber um fünf Uhr beginnen, und dieselbe eine Stunde vorher geläutet werden ... Im Sommer um sieben Uhr und im Winter eine Stunde später soll die Prim gesungen und jeden Tag eine Messe gelesen werden ..."
Vielen Quellen können wir entnehmen, daß im 16. Jahrhundert im weltlichen Bereich nur noch die Stunde als Zeitmaß angewendet wurde. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Kanzlei-Ordnung Herzog Wolfgangs von Zweibrücken vom 2. Januar 1559:
. Undt sollen die Copisten undt andere Schreiber Sommers Zeit von Ostern biß uff Michaelis alle morgen von 6 biß 10 Nachmittag von 12. biß 5. Winters Zeit aber von Michaelis biß Ostern, Morgens von 7. biß umb 10. Nach Mittag von 12. biß umb 5, in der Canzley sich mit schreiben fleißig undt gehorsamlich gebrauchen und finden lassen. .
Hieraus ist zu ersehen, daß die Einteilung in Sommer- und Winterzeit als auch die Lage der „Mittagsstunde" vor 12.00 Uhr schon im Mittelalter bekannt war.
Aber nicht nur an Kirchen, sondern auch an Bürgerhäusern und Scheunen, wie hier zum Beispiel an der Scheune der Kneispermühle im Wallhalbtal findet man Sonnenuhren. Die römischen Ziffern sind allerdings leider schon sehr stark verwittert. Diese Halbkreisuhr entstand vermutlich um 1700.
„Mach es wie die Sonnenuhr, zähl die heit'ren Stunden nur ...", lautet ein Schlager der dreißiger Jahre. Er war direkt, wenn auch vielleicht unbewußt, dem Sinnspruch auf einer altbabylonischen Sonnenuhr nachempfunden: Wenn die Sonne scheint, dann geht sie, aber wenn es regnet, dann steht sie.
So ist das auch in Pirmasens, wenn man vor der Lutherkirche steht. Viele wissen gar nicht, daß hier über dem Eingang der Kirche eine Sonnenuhr angebracht ist. Seit 1762 zeigt hier schon eine Sonnenuhr die Zeit an. Die ursprüngliche Uhr wurde 1949 entfernt und 1960 durch einen Sandsteinblock ersetzt. Auf diesem Block befinden sich in einem Kreisausschnitt Stunden- und Halbstundenteilungen mit arabischen Ziffern von 9-15. Der Schattenwerfer ist ein erdachsparalleles Dreieck. Die noch intakte Sonnenuhr trägt die Inschrift „Höfele Obrist, 1762 W".
Sicherlich gibt es noch zahlreiche weitere Sonnenuhren im Kreisgebiet von Pirmasens und dem Zweibrücker Land zu entdecken. Eine intakte Sonnenuhr sei hier allerdings noch erwähnenswert: Es ist die überdimensionale Sonnenuhr am Gebäude der alten Villa „Hochburg" in Zweibrücken, eine auf Putz aufgebrachte Sonnenuhr. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts entdeckte man die Sonnenuhren neu als fassadenschmückendes Element. In dieser Zeit entstand auch diese originelle Sonnenuhr. Allerdings hat man sie als Zeitmesser nietrichtig genutzt.
Zeit ist nicht nur für die moderne Physik und Einsteins Relativitätstheorie etwas höchst Un-Exaktes und immer abhängig von allerlei Voraussetzungen (wo nichts ist, gibt es auch keine Zeit. Oder: Zeit ist eine Funktion des Raumes; oder derlei). Zeit ist Maß des Ablaufs wie man ihn erlebt. (Das mögen gewiß Spitzfindigkeiten sein, aber ein Körnchen Wahrheit ist darin.) Und deshalb war die Zeit für die Menschen früher auch etwas anders, als für uns heute mit unseren Digital- und Quarz- und Atom- und Caesiumuhren, unseren Fahrplänen und Tagesschau-Uhren, unseren Stechuhren im Betrieb und den Poststempelfristen.
Freilich, man hatte in der Tat andere Zeitbegriffe, seinerzeit ... „Petersilie, Zwiebel, Spinatblätter etc. streichest du auf den fertigen Hasenbraten, den du nochmals zweien Vaterunser lang in den Ofen schieben sollst", so lautet die Zeitangabe noch 1837 im Altadeligen Bayerischen Kochbuch für alle Stände. Man verabredete sich auf ein Pfeifchen und stand auf „wenn der Hahn krähte", war es die Nachtigal und nicht die Lerche, wußte Romeo, daß der Tag noch nicht abgebrochen war, und wenn „dem hirt de Millen nemi klappern" (wenn man die Mühlen nicht mehr klappern hörte), war es im sächsischen Raum Abend geworden.
Solche oder weniger vage Angaben erwiesen sich im Alltag als überaus nützlich. Wer es genau wissen wollte, hatte es bis ins 19. Jahrhundert hinein gar nicht so einfach.
Zwar hatten die meisten Reichsstädte und Fürstentümer von der Antike das 12-StundenSystem für jeweils Tag und Nacht übernommen. Doch da man von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang rechnete, wurden die Stunden von Tag zu Tag länger beziehungsweise kürzer. So hatten Tag und Nacht stets eine wechselndeAnzahl von Stunden. Im Sommer kam man am längsten Tag auf 16, während die Nacht nur acht hatte, im Winter war es umgekehrt. Vor allem die Reisenden und Händler wußten kaum, welche Stunde geschlagen hatte.
Viele führten komplizierte Umrechnungstabellen mit sich, um sich zurechtzufinden, denn es galten doch in den verschiedenen Ländern wieder ganz andere Zeitmaßstäbe.
Auf alle Fälle war es lästig, und so erinnerte man sich dankbar an eine Uhr, die überall genau ging, gleichgültig, auf welchem Breitengrad man sich befand: die Sonnenuhr!
Wann und wo die ersten Sonnenuhren entstanden sind, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen. Etwa um 1500 v. Chr. verwendete man in Ägyptengekerbte Latten. Hiermit maß man die Länge eines Schattens ab. Da sich im Laufe des Tages.die Schattenlänge veränderte, erhielt man eine verbindliche Zeitangabe.
Der Schritt von Schattenskala zur Sonnenuhr, die nicht mehr die Länge, sondern die Lage des Schattens mißt, war bedeutend. Vermutlich ist dieses Wissen von den Babyloniem zu den Griechen gelangt. Jedenfalls brachte Valerius Messala als Kriegsbeute aus derGriechenstadt Catania im Jahre 262 vor Chr. eine Sonnenuhr mit nach Rom.
Nach dem Untergang Roms tauchten die Sonnenuhren bei uns erst wieder an den Südseiten der romanischen Klöster und Kirchen auf, denn die Mönche wollten einigermaßen pünktlich zu ihren Andachten kommen.
Über Jahrtausende blieb die Sonnenuhr der beliebteste Zeitmesser, auch wenn er nur die „heiteren Stunden", die sonnigen, anzeigte.
Damit sich der Schatten — so die Technik der Sonnnenuhr — einigermaßen auf der flachen Oberfläche der Sonnenuhr zeitlich genau verschiebt, mußte der Stab parallel zur Erdachse angebracht werden. Nachdem diese kosmischen Zusammenhänge erkannt worden waren, erlebte die Uhrmacherzunft im 15. Jahrhundert eine wahre Blütezeit.
Notwendig zur Zeitabstimmung blieb sie bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts, sei es als öffentliche Uhr an Gebäuden, als freistehende Uhr auf Plätzen und in Parkanlagen, oder auch als kleine tragbare Reisesonnenuhr. Letztere konnte als kompliziertes wissenschaftliches Instrument Anfang des 16. Jahrhunderts zunächst nur von den „Kompaßmachem" hergestellt werden. Doch nach und nach wurden Berechnungen und Fertigung der Sonnenuhren in vielen Büchern und Abhandlungen so eingehend beschrieben, daß es Goldschmieden, Zimmerleuten, Schlossern und vor allem Steinmetzen im 17. und 18. Jahrhundert möglich war, zumindest die einfachen Modelle anzufertigen und den großen Bedarf zu decken.
Sonnenuhren gerieten später in die Hände der Baumeister und Handwerker, sogar die Künstler nahmen sich der Sonnenuhren an. So entwickelte sie sich bald vom Gebrauchsgegenstand zum Schmuckstück. An hohen Türmen zeigten sie, damit sie jeder sehen konnte, die Zeit an, sowie auf öffentlichen Plätzen, in fürstlichen Parkanlagen und bunten Giebelwänden. Aber auch die kostbarste Sonnenuhr nützte nichts, wenn die Sonne nicht schien. Allerdings war die Sonnenuhr so verbreitet, das man selbst, als die Räderuhr schon längst erfunden war, unter Uhr oder „Örlin" immer noch diese geräuschlosen Zeitmesser verstand.
Eine Attraktion waren vor allem die Taschensonnenuhren. Die zusammenklappbaren „astronomischen Taschenbestecke", wurden nach ganz Europa verkauft. Viele waren mit raffinierten Extras ausgestattet, wie zum Beispiel einem zusätzlichen Kompaß, der Reisenden half, den Schattenanzeiger je nach Breitengrad richtig einzustellen. Billig waren die kunstvollen Schattenwerfer jedoch nicht.
In unserer Zeit, da fast jedermann. eine Armbanduhr oder Taschenuhr trägt und mechanische oder elektrische Uhren aufgestellt sind, kann man sich kaum noch vorstellen, daß selbst Jahrhunderte nach der Erfindung der Räderuhr die Sonnenuhr immer noch der
weitverbreiteste und genaueste Zeitmesser war. Trotz der seit dem 13. Jahrhundert in Gebrauch befindlichen Räderuhren waren die Sonnen- und Sternenuhren auch damals noch immer die einzigen verläßlichen Instrumente, mit denen die Zeit präzise ermittelt werden konnte. Die Turmuhren gingen noch immer sehr ungenau und mußten häufig gerichtet werden. Diese nicht einfache Aufgabe oblag jeweils einem sonnenuhrkundigen Mann, in den Städten einem Uhrenrichter, auf den Dörfern dem Schulmeister, beziehungsweise dem Schuldiener oder Glöckner, der die Räderuhren richten mußte. Somit ist es auch nicht verwunderlich, daß noch an den meisten Schulgebäuden — heute oft als optische Zierde - riesige Sonnenuhren angebracht wurden.
Heute sind die meisten dieser alten Zeitmesser verschwunden, da weder Bedarf noch Nutzen besteht und weite Bevölkerungskreise wenig Verständnis und Interesse für die oft recht unscheinbaren Instrumente aufbringen. Zerstörung und Beschädigung durch Umwelt und Witterungseinflüsse sowie unsachgemäße Restaurierungen von Gebäuden ohne Rücksicht auf „Details" werden einfach hingenommen.
Aber auch in Niederschlettenbach, am oberen Teil des Kirchturmes, befindet sich noch eine Sonnenuhr, die aus dem 14. Jahrhundert stammen soll. Diese Sonnenuhr ist in einem Eckstein am Turm der Kirche in Niederschlettenbach eingemeißelt. Sie erinnert an die alten Sonnenuhren in England, die gerne als Meßuhren bezeichnet werden. Eine ähnliche Sonnenuhr befindet sich an der prot. Kirche in Großbundenbach. Zwar sind die Strahlen der Teilung noch gut zu sehen, doch der Zahn der Zeit hat auch hier einiges angerichtet. So sind zum Beispiel einige Buchstaben der Inschrift „Meister (?) / niclaus (?) / von Offe / nheim" leider stark verwittert und nicht mehr zu bestimmen. Diese Sonnenuhr ist in 24 gleiche Teile aufgeteilt. Die Teilungslinien, gehen über den Doppelkreis hinaus. Durchkreuzung bei den Linien 0, 6, 12 und 18 Uhr. Die Sonnenuhr ist ohne Ziffern und hat einen Durchmesser von ca. 50 cm.
Die Sonnenuhr, die sich auch bei uns immer wieder einmal behaupten kann, ist wohl das älteste bekannte Hilfsmittel, um die Zeit zu messen.
Die Lehre von den Sonnenuhren, fachlich richtig „Gnomonik" genannt, hat viele Epochen durchgemacht und basiert dabei stets auf sorgfältigen Beobachtungen.
Schon zu Zeiten der Ägypter und Babylonier (vor etwa 4.000 Jahren) gab es astronomische Instrumente, die auch den Ansprüchen unseres technisch hoch entwickelten Zeitalters gerecht werden können, wie die Angabe von „Weltzeit" und „Normalzeiteinheiten". Der Schatten war das erste Zeitmeßgerät des Menschen zur Feststellung der Tagesstunden. Man bediente sich eines senkrechten Stabes, der bei Sonnenschein einen Schatten auf den Boden warf. Allerdings maß man noch nicht in Zeiteinheiten, so wie wir es heute kennen, sondern man ging von der Länge des Schattens, den der Stab warf, aus. Vom Morgen an wurde der Schatten des Stabes nach und nach kürzer, bis er um die Tagesmitte herum ein Minimum erreichte und von da ab wieder wuchs, bis Sonnenuntergang.
In Thaleischweiler finden sich an der Kirche gleich zwei Sonnenuhren. Es ist eine, von 47 cm Durchmesser, in Sandstein eingeritzte Sonnenuhr. Sie ist eine der sehr seltenen frühen Sonnnenuhren. Genau über ihr wurde — mehr als 200 Jahre später — eine weitere Sonnenuhr angebracht. Diese versucht bereits, die Tagesstunden anzugeben. Dagegen kann die ältere Uhr (etwa um 1600) nur für kirchliche Stundengebete, die sogenannten Horen, dagewesen sein. Da beide Thaleischweilerer Uhren exakt untereinander liegen, ist es möglich, anhand dieser Uhren die unterschiedliche Art der Zeitangabe zu demonstrieren. Die Wiederherstellung der Uhren für diesen äußerst interessanten Vergleich wäre in dieser Form wohl einmalig.
1989- Die Realteilung
Die Realteilung
Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land - 1989 - Von Josef Bauer
Seit dem Seßhaftwerden der Menschen wurde das Acker- und Weideland gemeinschaftlich genutzt.
Es wurden aber auch ganze Bereiche als Lehen an verdiente Personen übergeben. Grundbesitz bei der breiten Bevölkerung kannte man nicht, es bestand für viele Menschen die Leibeigenschaft.
Erst seit der Bauernbefreiung Ende des 18. Jahrhunderts wird der landwirtschaftliche Grund und Boden überwiegend von seinen Eigentümern bewirtschaftet.
Das heutige Rheinland-Pfalz galt von jeher als eines der klassischen Gebiete der Realteilung in Deutschland. Schon am Anfang des 19. Jahrhunderts bekam der größte Teil des Gebietes unter der Herrschaft Napoleons durch den Code Civile eine einheitliche Erbrechtsgrundlage.
Diese wurde vom 1. Januar 1900 an durch das Bürgerliche Gesetzbuch weitergeführt und ist mit Änderungen bis heute gültig.
Die Realteilung, auch Freiteilbarkeit genannt, ist Vererbung des landwirtschaftlichen Betriebes an alle Erbberechtigten, die im Extremfall sogar die Aufteilung eines Ackers an alle Erbberechtigten ergab.
Trotz der starken Durchführung der Realteilung linksrheinischen Gebietes von Rheinland-Pfalz war und ist die Anwendung nicht auf bestimmte Regionen zu beziehen. Sie ist von Ort zu Ort unterschiedlich stark durchgeführt worden, sogar innerhalb von Gemeinden wurden landwirtschaftliche Betriebe als Gesamtheit vererbt, die weichenden Erben mit Geld ausbezahlt und im Gegensatz dazu die Realteilung im Extrem durchgeführt.
Auch im Landkreis Pirmasens wurden bis zur heutigen Zeit beide Landübergabearten durchgeführt.
In vielen Gemeinden fand die Freiteilbarkeit statt. Aber schon bald wurde im Gegensatz dazu die Notwendigkeit erkannt, „zur Erhaltung der Existenz" von einer Ackernahrung an, nicht mehr aufzuteilen (z. B. Kröppen, Maßweiler).
In Gebieten und Gemeinden, in denen die Landwirtschaft im Nebenerwerb durchgeführt wurde, mit der Möglichkeit ein zusätzliches landwirtschaftliches Einkommen zu erwerben, wurde die Realteilung eher durchgeführt, weil die Familien nicht nur von der Landwirtschaft lebten.
In diesen Gebieten wurden die Grundstücke, Wald und Wiesen auf die Zahl der Erben aufgeteilt. Daß dort die Realteilung dominiert (ca. 70%) liegt darin begründet, daß die Masse der Kleinsteigentümer an ihrem Bodeneigentum nur als Besitzform, weniger als Produktionsmittel, festhält. Oft wurde darin eine wertbeständige Sicherung gegen Krisen und Geldentwertung gesehen. Dies war Nebenerwerb und soziale Sicherung zugleich.
Der nach dem 1. Weltkrieg beginnende Strukturwandel durch die verstärkte Industrialisierung führte auch zu einer geringeren Anwendung der Realteilung, weil ein außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplatz mit sozialer Sicherung keine Realteilung mit Aufteilung des landwirtschaftlichen Betriebes erforderlich machte.
Während der nationalsozialistischen Zeit wurde das Reichserbhofgesetz begründet. In diesem mußten die Erbhöfe die Größe einer Ackernahrung haben (in der Regel 7,5 ha) und durften nicht größer als 125 ha sein. Diese Höfe durften nicht geteilt, nicht verkauft und nicht belastet werden.
Das Gesetz hatte aber nicht die erhofften günstigen Auswirkungen. Der Bauer verlor die freie Entscheidug über sein Anwesen und die Möglichkeit, sich die für die Betriebsführung notwendigen Geldmittel zu beschaffen, da es für die Geldinstitute keine Deckungsmöglichkeit gab.
Auch durfte der Erbhof nur an männliche Nachkommen vererbt werden. So kam z. B. der Neffe des Bauern als Erbe in Frage, nicht aber die Tochter. Dadurch entstanden Härten und Ungerechtigkeiten.
Die Auswirkung der extremen Art der Realteilung führte im Landkreis Pirmasens nach dem 2. Weltkrieg in vielen sich vergrößernden landwirtschaftlichen Betrieben dazu, daß die Zahl landwirtschaftlicher Flächen weit über 100 Parzellen betrug, die oft über mehrere Gemarkungen verstreut lagen. Dies war auch ein Grund, das Flurbereinigungsgesetz von 1953 zu schaffen, mit dessen Hilfe zersplitterter oder unwirtschaftlich geformter ländlicher Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt, wirtschaftlich gestaltet und durch Ausbau-von Wirtschaftswegen sowie durch Anlage von Wasserläufen verbessert werden kann.
Die Flurbereinigung ist für unsere heutigen landwirtschaftlichen Betriebe eine wichtige Voraussetzung um zeitgemäß und rationell Maschinen einzusetzen, den Betrieb bewirtschaften und der europäischen und außereuropäischen Konkurrenz standhalten zu können.
1989- Die Pfälzische Bauern- und Winzerwirtschaft
Die Pfälzische Bauern- und Winzerschaft
Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land - 1989 -Von Alois Bauer
Das deutsche Bauernverbandswesen war bis zu seiner zwangsweisen Auflösung durch die Nationalsozialisten im Jahre 1933 in verschiedene konkurrierende Verbände gespalten.
Die Christlichen Bauernvereine sind die ältesten staatsunabhängigen Vereinigungen. Sie wurden 1862 durch Freiherr von Schorlemer-Alst in Westfalen gegründet.
Es folgte die Gründung eines national-konservativen Bauernverbandes im Jahre 1893 als Reaktion auf die nach Bismarck einsetzende Freihandelspolitik des Deutschen Reiches.
Liberal orientierte Bauerngruppen, denen weder die norddeutschen Konservativen noch die dem Zentrum nahestehenden süd- und westdeutschen Führer entsprachen, schlossen sich 1909 zum Deutschen Bauernbund zusammen. Im Jahr 1927 erfolgte die Vereinigung mit dem Bayerischen Bauernbund. Die 1929 zustande gekommene „Grüne Front" ` war ein loser Zusammenschluß der verschiedenen agrarpolitischen Spitzenverbände.
Nach Beendigung des Ersten Weltkrieges und der darauffolgenden schweren Zeit für die Landwirte wurde 1919 in der Pfalz die „Freie Bauernschaft" gegründet durch Heinrich Pflug vom Baltersbacherhof (jetzt im Saarland). Neben dem Streikrecht wurden damals schon „Einschränkung der Warenerzeugung gefordert."
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde das gesamte landwirtschaftliche Verbandswesen entweder aufgelöst oder in den Reichsnährstand überführt. Der Reichsnährstand, der sich im Laufe der nationalsozialistischen Herrschaft immer mehr zu einem zwangsrechtlichen Instrument entwickelte, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg aufgelöst.
In diese organisatorische Lücke stießen die nach 1945 gegründeten regionalen Bauernverbände und schufen 1948 den Deutschen Bauernverband.
Der heutige Bauernverband ist eine Einheitsorganisation, die sämtliche Produktionsrichtungen, Betriebsgrößen sowie politische Richtungen und Konfessionen repräsentiert.
Der Kreisverband der Bauernvereine Pirmasens wurde am 30. August 1946 von der Militärregierung genehmigt.
Mit Verfügung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 1947 wurde die Einrichtung des Bäuerlichen Vertrauensmannes, der an Stelle des „Ortsbauernführers" getreten war, aufgehoben.
Es wurde gleichzeitig festgelegt, daß nach Bildung der örtlichen Bauernvereine der Vorsitzende des Ortsvereins die Vertretung der landwirtschaftlichen und bäuerlichen Belange in der Gemeinde zu übernehmen hat.
In der Versammlung der Vorsitzenden der Kreisausschüsse der Landwirtschaftskammer Pfalz am 18. Oktober 1947 wurde Emil Wiggers, Landau, mit der Bauernvereinsgründung beauftragt. Am 4. Februar 1950 fand die Gründungsversammlung der Pfälzischen Bauern- und Winzerschaft in Kaiserslautern im Sitzungssaal der Landwirtschaftskammer statt.
Vom Kreisbauernverband Pirmasens nahmen August Bold, Horbach und Alois Stuppy, Höhmühlbach, daran teil.
Für den damaligen Kreis Zweibrücken war es Philipp Maus, Hornbach.
Durch das 13. Verwaltungsreformgesetz wurden die ehemaligen Landkreise Pirmasens und Zweibrücken zu einem Landkreis Pirmasens zusammengeschlossen. Die Kreisverbände der Pfälzischen Bauern- und Winzerschaft haben diesen Zusammenschluß Anfang Dezember 1973 nachvollzogen.
Die Pfälzische Bauern- und Winzerschaft umfaßt den Bereich des ehemaligen Regierungsbezirkes Pfalz.
Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Trotzdem kann ein außergewöhnlich hoher Organisationsgrad der Landwirte im Bauernverband festgestellt werden.
Es sind mehr als 90% der landwirtschaftlichen Betriebe Mitglied.
Zur Zeit bestehen 514 Ortsvereine mit 14178 Einzelmitgliedern. Zweck und Ziel der Pfälzischen Bauern- und Winzerschaft ist die Wahrung der wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen des gesamten Landvolkes in allen Bereichen.
Sie übernimmt Aufgaben der Landwirtschaftskammer und ist Außenstelle der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
1993-Der Landgraf ließ dem Grafen die Wiese abmähen
Der Landgraf ließ dem Grafen die Wiese abmähen
Wie vor 250 Jahren in Thaleischweiler-Fröschen ein herrschaftlicher Interessenkonflikt ausgetragen wurde
Heimatkalender für das Pirmasenser und Zweibrücker Land - 1993 -Von Alfred Hans Kuby
Am 2. Januar 1992 las ich im Landesarchiv Speyer einen Brief des Amtmanns Philipp Jacob Lersd, datiert Pirmasens, den 2. Januar 1742. Aus dem Zusammenhang war jedoch ersichtlich, daß die Jahreszahl aus alter Gewohnheit und versehentlich geschrieben wurde und der Brief tatsächlich vom 2. Janaur 1743 stammt. Und 1743 hatte der lange Konflikt, von dem hier in Kürze berichtet werden soll, seinen Höhepunkt erreicht. Begonnen hatte er mit dem Jahr 1741, als der bisherige Müller zu Höheinöd, Hans Peter Mattil, seine dortige Mühle verkauft und die Mühle in (Thal-)Eischweiler übernommen hatte.
Mitte April 1742 erreichte ihn der nachstehende Brief:
"An den Ehrsamen und bescheidenen Peter Mattil, Müller zu Eischweiler.
Ehrsamer, lieber und werter Freund Hanß Peter Mattill, Auß dessen beykommendem Befehl werdet ihr dasjenige ersehen, was von gnädigster Herrschaft von euch begehret wird. Es ist mir hertzlich leid, euch in solchen Sachen anzugreifen und gehet mir recht in mein Hertz, daß eine so große Summe Geld von euch begehret wird. Was die Schatzung Eurer Kornsaat anbelanget, welches mir und dem Gerichtsmann Hans Adam Veick anbefohlen, so könnt ihr einen Tag benennen und den Feick (!) ein solches wissen zu lassen, auch den Ort, wo man zusammen kommt, benennen, damit man sich zu richten wisse; ich erwarte die Nachricht, ob ihr zu mir oder ich zu euch kommen "soll. Übrigens laße euch und eure Frau hertzlich grüßen und verbleibe indessen wie alle Zeit
Euer dienstwilliger Freund Jacob Kettering.
Herschberg, den 11. April 1742."
Der Briefschreiber war leiningischer Schultheiß zu Herschberg. Da er Mattil als Freund anredet, ist anzunehmen, daß zwischen beiden verwandtschaftliche Beziehungen bestanden; wir wissen aber nicht welche. Kurios ist, daß beide Familien ihren Namen von Müttern ableiten: der Name Matile geht nachgewiesenermaßen auf eine Mathilde zurück, die im 15. Jahrhundert als Witwe mit mehreren Söhnen nach La Sagne in der schweizerischen Grafschaft Valangin zugezogen ist, und entsprechend dürfte der Name Kettering auf eine Katharina zurückzuführen sein. Schultheiß Kettering hatte dem Freund Mattil einen herrschaftlichen Befehl mitzuteilen, der ihm so hart schien, daß es ihm zu Herzen ging. Wir werden darauf gleich zurückkommen. Außerdem hatte die Herrschaft ihn und den leiningischen Gerichtsmann zu Höheinöd, Hans Adam Veick oder Feick, beauftragt, Mattils Kornsaat (zwecks Versteuerung) abzuschätzen. Sie wollen dabei Mattil möglichst entgegenkommen, denn der andere Befehl war schon schwer genug. Worum handelte es sich?
Das gräflich leiningische Amt Falkenburg (bei Wilgartswiesen), vertreten durch den Amtmann Johann Ludwig Wild, forderte von Mattil, weil er mit seinem Umzug von Höheinöd nach Eischweiler von der leiningischen zur hanauischen Untertänigkeit gewechselt hatte, ein Abzugsgeld in Höhe von zehn Prozent seines Besitzes, nämlich 149 Gulden 3 Batzen und anderthalb Pfennige, dazu nochmals 100 Gulden für den Ablauf der Leibeigenschaft des Müllers selbst, seiner Frau, seiner beiden Söhne und seiner Tochter und als "Laudemium" (= Lehngeld) für die verkaufte Mühle nochmals 10 Gulden, und das alles zahlbar binnen-14 Tagen!
Mattil war sich zwar klar, daß er etwas zu zahlen haben werde, aber diese Forderung überstieg doch alle Erwartungen und auch Möglichkeiten, und so wandte er sich an die hanauische bzw. hessen-darmstädtische Regierung in Buchsweiler und Pirmasens und bat um Vertretung seiner Interessen. Auch Regierungsrat von Passem war der Ansicht, daß die leiningischen Forderungen wenigstens um die Hälfte zu hoch seien, und ließ in diesem Sinne nach Falkenburg schreiben. Der Briefwechsel zog sich das Jahr über hin, bis der Müller an Weihnachten 1742 wieder einen Brief aus Herschberg von Jacob Kettering erhielt:
"Viel. geliebter Freund Hanß Peter Mattill, Hierdurch wird euch hiemit bedeutet, morgen den 2. Christfeyertag ohnfehlbar bey mir zu erscheinen und dasjenige anzuhören, was man euch von Herrschafts wegen vorzuhalten. Welches der Verlaß ..... (= worauf ich mich verlasse).
Jetzt gab es also keine schriftliche Beilage, sondern der Schultheiß mußte Mattil vorladen und ihm offenbar ein Ultimatum stellen. Und dies gab dann den Anlaß zu dem eingangs erwähnten Brief des Herrn Lerse vom 2. Januar 1743 an den Amtmann Wild zugunsten Mattils. Die Leiningischen wollten sich nicht erweichen lassen und drohten Mattil mit Zwangsversteigerung seiner in Höheinöd gelegenen Wiesen. Davon handelt der dritte Brief des Herschberger Schultheißen, datiert den 11. April 1743:
"An den Ehrsamen Hanß Peter Mattill zu Eischweiler
Gott zum Gruß Viel geliebter Peter Mattill,
hierdurch habe Euch wissent machen wollen, daß ich an den Herrn Ambtmann euretwegen geschrieben in Hoffnung, die Versteigerung vorbey zu gehen: ich habe euch 14 Tag Lößung ausgestellt, so werdet ihr selbsten wissen, wie euch es am düglichsten (= tauglichsten?) geschehen kann. Verbleibe euer dienstwilliger Diener Jacob Kettering."
Der Schultheiß hatte also beimAmtmann nochmals eine Frist von 14 Tagen ausbedungen, in der Mattil die Angelegenheit regeln sollte. Der aber dachte nicht daran, und so kam es Anfang März zur Versteigerung seiner Wiesen. Viele Bieter fanden sich nicht: ein armer Mann von der Mausmühle als Strohmann für Nicolaus Weber, der Dorfbote von Herschberg und Diebold Fischer zu Eischweiler, der sogar mit einer Cousine Mattils verheiratet war. Steigerer waren schließlich: der hiesige Einwohner (seit 1738) Johannes Köstner, der Wasenmeister und zwei leiningische Untertanen namens Andres Daubenhauer und Gabriel Bockmeyer. Landgraf Ludwig in Pirmasens fand, das gehe zu weit, und erklärte sich willens, dem Mattil notfalls mit der Grenadier-Compagnie zu Hilfe zu kommen. Dies ließ man durch ein neuerliches Schreiben Lerses den Amtmann Wild wissen. Der schrieb unter dem 4. Juni 1743 zurück: "Wenn ein Unglück oder Verderben der Untertanen emengiren sollte, so wasche (ich) meine Hände darüber" — in Unschuld, wollte er sagen.
Durchlaucht Erbprinz Ludwig ließ sich davon nicht beeindrucken, sondern erließ am 15. Juni 1743 genaue Anweisungen, wie dem Mattil für "Schadloshaltung", d. h. Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts zu sorgen sei. Am 24. Juni war es dann soweit. Man hatte beschlossen, als Ersatz für die versteigerten Wiesen die im Privatbesitz des Grafen von Leiningen in Heidesheim befindlichen Jungfernwiesen in Eischweiler abmähen und das Heu Mattil zukommen zu lassen. Es sollte dann in eine Scheuer nach Neufröschen (= Höhfröschen) gebracht werden, die dem zu Altfröschen (= Thalfröschen) wohnenden Herrn Johann Henrich Hammerer gehörte.
Nachts um ein Uhr traf sich Amtmann Lerse mit dem Amtsschreiberei-Scribenten Molther, dem Jäger Gebhard von Fröschen, dem dortigen Schultheiß Matthis Gampfer, dem erwähnten Herrn Hammerer und dem Hauptmann Grandfil von der Grenadier-Compagnie mit zwölf Mann aus dem Stab Vinningen unter einem Sergeanten. Um vier Uhr früh waren dann die Vertreter der hanauischen Obrigkeit, das Soldaten-Detachement und die bestellten Taglöhner (Fröhner) in Eischweiler. Letztere begannen mit dem Mähen der Jungfernwiesen, womit sie um acht Uhr fertig waren. Um neun Uhr traf ein weiteres Kommando von Grenadieren unter dem Capitaine-Lieutenant Kourtz ein. Die sollten nun das Heu bewachen, bis es eingebracht werden konnte. Als es aber dann nachmittags drauf regnete, zog sich die Sache zu lange hin: man brachte das gemähte Gras auf eindeutig hanauisches Territorium, damit es dort vollends trocknen könne. Inzwischen hatten 15 leiningische Untertanen auf Weisung von Schultheiß Kettering — darunter dessen eigener Sohn und Schwiegersohn - Mattils Leute beim Abmähen einer anderen Wiese gehindert und ihnen drei Sensen abgenommen. Sonst aber kam es zu keiner Gewalttat. Das Problem war aber noch nicht gelöst: im Juni 1744 gab es wieder Streit ums Heu, und unter dem 3. Juli 1744 genehmigte die Regierung in Buchsweiler notfalls eine Wiederholung der vorigjährigen Aktion.
Aber nun lenkten beide Seiten ein. Hans Peter Mattil hatte seinen in Höheinöd wohnenden ältesten Sohn mit dem Steigschilling für eine kurz zuvor gemähte Wiese nach Heidesheim geschickt und ihn dort erklären lassen, nicht der Vater, sondern die Kinder genössen diese Wiesen. Der Graf erklärte dem jungen Mattil, so einen Streich wie voriges Jahr sein Vater habe ihm noch keiner gespielt!
Doch nun näherte man sich einander an, so daß dieAkten nichts weiter zu berichten haben. Hans Peter Mattil starb am 10. Mai 1747 im 60. Lebensjahr, seine Ehefrau Anna Ottilia überlebte ihn nur um knapp drei Jahre. Doch durch beider Söhne Johann Peter und Johann Jacob hat sich die Familie weit verbreitet und blüht bis heute in etlichen Zweigen.
Quelle:
Landesarchiv Speyer C 20/262